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"Kein Gesundheitsrisiko für Verbraucher durch Bisphenol A-Exposition"
Bundesinstitut für Risikobewertung,BfR, 2015
"...dass bei den derzeitigen Aufnahmemengen über Lebensmittelkontaktmaterialien eine ausreichend große Sicherheitsspanne besteht."
Amerikanische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Januar 2010
"...dass der in der EU gültige Grenzwert für die lebenslang tolerierbare tägliche Aufnahme […] wissenschaftlich valide begründet ist."
Deutschen Gesellschaft für Toxikologie, April 2011
"...dass bei den derzeitigen Aufnahmemengen über Lebensmittelkontaktmaterialien eine ausreichend große Sicherheitsspanne besteht."
Amerikanische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Januar 2010
"...dass bei der gegenwärtigen Höhe der Aufnahme von Bisphenol A über die verschiedenen Belastungspfade kein gesundheitliches Risiko für die Bevölkerung einschließlich Säuglingen und Kleinkindern besteht"
Deutschen Gesellschaft für Toxikologie, April 2011
"...dass bei der gegenwärtigen Höhe der Aufnahme von Bisphenol A über die verschiedenen Belastungspfade kein gesundheitliches Risiko für die Bevölkerung einschließlich Säuglingen und Kleinkindern besteht"
Deutschen Gesellschaft für Toxikologie, April 2011
"...dass bei den derzeitigen Aufnahmemengen über Lebensmittelkontaktmaterialien eine ausreichend große Sicherheitsspanne besteht."
Amerikanische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Januar 2010
"...dass der in der EU gültige Grenzwert für die lebenslang tolerierbare tägliche Aufnahme […] wissenschaftlich valide begründet ist."
Deutschen Gesellschaft für Toxikologie, April 2011

Bisphenol-A und REACH

Unter der europäische Chemikalienverordnung, die als REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals - Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) bekannt ist, müssen Hersteller und Importeure ein technisches Dossier über die physio-chemikalischen - auf Mensch und Umwelt bezogenen – Eigenschaften einer Substanz darstellen. Je nach Volumen (>10 Tonnen pro Jahr) muss, wie im Falle von BPA, eine Sicherheitsbewertung ausgeführt und in einem Chemical Safety Report (CSR) dokumentiert werden.

Die führenden Hersteller von BPA haben sich im BPA Konsortium zusammengeschlossen, um ein einheitliches Registrierungsdokument für BPA zu erarbeitet. Basis für das Dokument waren die Risikobewertungen von 2003 und deren Aktualisierung 2008. Das BPA Dossier wurde im August 2010 bei der ECHA eingereicht.

Gemäß REACH können „sehr bedenkliche Stoffe" (substances of very high concern) einer „speziellen Zulassung" (Autorisierung) unterliegen, um sicherzustellen, dass die Risiken dieser Stoffe ausreichend kontrolliert werden.BPA erfüllt die Definition für „sehr bedenkliche Stoffe" nicht.

Im März 2014 befürwortet das Gremium für Risiko-Bewertung die Meinung, dass BPA als reprotox 1B eingestuft wird. Wenn diese angenommen wird, wird diese höchstwahrscheinlich nicht vor Anfang 2017 in Kraft treten. Die Klassifizierung wird keine Auswirkung auf die Lebensmittelgesetzgebung haben: BPA kann weiterhin im Lebensmittelkontakt für Konsumenten eingesetzt werden.

Unter dem sogenannten Community Rolling Action Plan (CoRAP), der von der ECHA etabliert wurde, können die REACH-Dossiers der Substanzen bei Unsicherheiten bzgl. Risikovermutungen für Mensch und Umwelt zur Bewertung hinzugezogen werden. Das Ziel ist es, weitere Informationen und Nachweise zu Bedenken vom Einreicher der Substanz zu bekommen. BPA ist eine von 36 Substanzen, die sich derzeit in einem solchen Überprüfungsprozess befindet. Im Dezember 2013 forderte die ECHA mehr Daten zu BPA im Bereich Hautkontakt und Umweltauswirkungen an.

DAS BPA REACH Konsortium akzeptierte die Anfrage und arbeitet gerade daran, die zusätzlichen Informationen innerhalb des vorgegebenen Zeitraums bis Ende 2015 bereitzustellen.

Weitere Informationen: