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"bei der gegenwärtigen Höhe der Aufnahme von Bisphenol A über die verschiedenen Belastungspfade kein gesundheitliches Risiko für die Bevölkerung einschließlich Säuglingen und Kleinkindern besteht"
Deutschen Gesellschaft für Toxikologie, April 2011
"bei der gegenwärtigen Höhe der Aufnahme von Bisphenol A über die verschiedenen Belastungspfade kein gesundheitliches Risiko für die Bevölkerung einschließlich Säuglingen und Kleinkindern besteht"
Deutschen Gesellschaft für Toxikologie, April 2011
"der EU gültige Grenzwert für die lebenslang tolerierbare tägliche Aufnahme […] wissenschaftlich valide begründet ist."
Deutschen Gesellschaft für Toxikologie, April 2011
"bei der gegenwärtigen Höhe der Aufnahme von Bisphenol A über die verschiedenen Belastungspfade kein gesundheitliches Risiko für die Bevölkerung einschließlich Säuglingen und Kleinkindern besteht"
Deutschen Gesellschaft für Toxikologie, April 2011
"der EU gültige Grenzwert für die lebenslang tolerierbare tägliche Aufnahme […] wissenschaftlich valide begründet ist."
Deutschen Gesellschaft für Toxikologie, April 2011
"der EU gültige Grenzwert für die lebenslang tolerierbare tägliche Aufnahme […] wissenschaftlich valide begründet ist."
Deutschen Gesellschaft für Toxikologie, April 2011
"dass bei den derzeitigen Aufnahmemengen über Lebensmittelkontaktmaterialien eine ausreichend große Sicherheitsspanne besteht."
Amerikanische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Januar 2010
"der EU gültige Grenzwert für die lebenslang tolerierbare tägliche Aufnahme […] wissenschaftlich valide begründet ist."
Deutschen Gesellschaft für Toxikologie, April 2011

Europa

Fragen zur Sicherheit von Lebensmitteln werden in Europe von europäischen Gesetzen geregelt, die EFSA ist die zuständige europäische Fachbehörde. In ihrer umfassenden Neubewertung von BPA, die im September 2010 veröffentlicht wurde, bestätigt die EFSA ihre bereits bestehende Position, dass BPA-basierte Materialien im Lebensmittelkontakt sicher verwendet werden können. In dieser aktualisierten Bewertung haben die EFSA-Experten sowohl kürzlich erschienene, neue Forschungsergebnisse , darunter auch eine umfassende Studie über neurologische Entwicklungsparamter berücksichtigt, als auch Risikobewertungen von Behörden aus anderen Ländern.

Nach Prüfung des EFSA Gutachtens von 2010 empfahl die Europäische Kommission aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes die Verwendung von BPA in einem Produkt zu beschränken, nämlich in Babyflaschen aus Polycarbonat.) Nachdem der Vorschlag Ende 2010 von den EU-Mitgliedsstaaten angenommen wurde, gilt folgende Regelung: seit 1. März 2011 dürfen Babyflaschen aus BPA-basiertem Polycarbonat in der EU nicht mehr hergestellt werden, und seit 1. Juni 2011 ist auch deren Import und Verkauf nach Europäischen Recht in den Mitgliedsländern der EU untersagt.

Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme gegen BPA-basierte Babyflaschen machte die Europäische Kommission deutlich: „Wir planen keine weiteren Maßnahmen, weil der Bericht der EFSA uns dafür keinen Anlass gibt. (...) Laut dem Gutachten (der EFSA) besteht derzeit keine Notwendigkeit weitere Schritte bzgl. BPA einzuleiten." Die Entscheidung fiel, nachdem der Markt für Polycarbonat-Babyflaschen in Europa bereits weitgehend verschwunden war.

Die Kommission stellte mit Verweis auf die EFSA Bewertung weiterhin fest, dass „die BPA-Exposition durch Lebensmittel und Getränke aus Dosen keine gesundheitlichen Risiken für Erwachsene und kleine Kinder darstellt.", und dass es für über das Verbot von BPA-basierten Babyflaschen hinausgehende Schritte keine wissenschaftliche Grundlage gibt.

Die Entscheidung der EU resultiert nicht aus nachgewiesenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch BPA, sondern sie ist als rein vorsorgliche Maßnahme zu verstehen. Auf Basis der Bewertung der vorliegenden wissenschaftlichen Studien zu BPA kommt weltweit keine Behörde zu dem Schluß, daß durch Spuren von BPA, die durch die Aufnahme von Lebensmitteln, die in Kontakt mit Produkten aus BPA-basierten Materialien waren, gesundheitlichen Risiken für Erwachsene, Kinder und Neugeborene gegeben wären.

Dänemark

Am 26.3.2010 verkündete Dänemark ein vorläufiges Verbot des In-Verkehr-Bringens von BPA-basierten Lebensmittelkontaktmaterialien in Produkten für Kinder im Alter von 0-3 Jahren in Dänemark. Dieser Schritt steht im direkten Konflikt mit dem gültigen Lebensmittelrecht in der Europäischen Union. Dänemark beruft sich bei seiner Entscheidung auf den Bericht seiner Behörde. Die Behörde schließt im Hinblick auf eine kürzlich veröffentlichte umfangreiche Studie zu möglichen Auswirkungen von BPA auf neurologische Entwicklungsparameter, dass diese Studie die "in anderen Studien aufgeworfenen Punkte nicht vollständig habe schließen können". Das Verbot ist seit 1. Juli 2010 in Kraft.

Frankreich

Im Juni 2010 beschloss das französische Parlament, den Verkauf von BPA-basierten Polycarbonat-Babyflaschen in Frankreich auszusetzen, bis neue Expertenbewertungen der französischen Lebensmittelsicherheitsbehörde ANSES vorliegen, die das In-Verkehr-Bringen der Produkte wieder zulassen würden. Das Verbot ist seit 1. Januar 2011 in Frankreich in Kraft.

Im Oktober 2011 verabschiedete das französische Unterhaus ein Gesetzesvorhaben, nach dem in Frankreich die Nutzung von BPA-basierten Materialien im Lebensmittelkontakt für Verbraucherprodukte untersagt werden soll. Sollte es im französischen Senat bestätigt werden, muß die EU-Kommission sich mit dem Vorhaben, das sich im Konflikt mit der europäischen Gesetzgebung befindet, befassen. Die Konsequenzen mit Blick auf geltendes Handels- und Lebensmittelrecht in der EU müssen abgewartet werden

Österreich

Am 7. Februar 2011 informierte Österreich die Europäische Kommission über seine Absicht, das europäische Gesetz in Österreich um das Verbot von Schnullern und Beißringen zu erweitern. Trotz der Einsprüche, die einige Mitgliedsländer und auch die EU-Kommission zu Protokoll gegeben haben, hat Österreich das Gesetz im Oktober 2011 in Kraft gesetzt. Österreich befindet sich damit im Widerspruch zur europaweit geltenden Regulierung.

Letzte Aktualisierung: Oktober 2011