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Bisphenol-A und REACHtitle bullet

Die neue europäische Chemikalienverordnung, die als REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals - Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) bekannt ist, ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Eines der Hauptziele von REACH ist es sicherzustellen, dass ausreichend qualitativ befriedigende Informationen zur Verfügung stehen, um die potenziellen Risiken chemischer Stoffe zu bewerten.

Zu Bisphenol A (BPA) liegt bereits eine Fülle wissenschaftlicher Studien vor, und die zuständigen europäischen Behörden haben ihre Risikobewertung von BPA bereits abgeschlossen. Sie sind zu dem Ergebnis gekommen, dass BPA und BPA-basierte Produkte bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher sind.

REACH implementiert für Hersteller und Importeure von chemischen Stoffen eine Reihe neuer Pflichten und verlangt, alle Verwendungszwecke der Stoffe zu registrieren.

Polymere , wie z. B. Polycarbonat und Epoxidharze, sind von der Registrierungspflicht befreit, aber das Monomer Bisphenol A (BPA), aus dem sie hergestellt sind, muss registriert werden. Die Umsetzungsfrist für die Registrierung hängt von der produzierten und importierten Menge des jeweiligen Stoffes ab. Die Umsetzungsfrist für die Registrierung von BPA ist der 1. Dezember 2010.

Die führenden Hersteller von BPA haben sich zusammengeschlossen, um ein einheitliches Registrierungsdossier zu BPA vorzubereiten und haben zu diesem Zweck das BPA REACH Konsortium gegründet. Sie können das Sekretariat des BPA REACH Konsortiums unter consortium@reachcentrum.eu kontaktieren.

Gemäß REACH können „sehr bedenkliche Stoffe" (substances of very high concern) einer „speziellen Zulassung" (Autorisierung) unterliegen, um sicherzustellen, dass die Risiken dieser Stoffen ausreichend kontrolliert werden. BPA erfüllt die Definition für „sehr bedenkliche Stoffe" nicht.

Gerade als Stoff, für den die europäischen Behörden in ihrer aktualisierten Risikobewertung aus dem Sommer 2008 „kein Risiko" für Verbraucher oder Umwelt festgestellt haben, fällt BPA nicht unter die Substanzen, die einer „speziellen Zulassung" unterliegen.

Weitere ausführliche Informationen über die Pflichten der Hersteller und Importeure von BPA finden Sie in den nachfolgenden Übersichten. Für weitere Fragen im Zusammenhang mit BPA wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Weitere Informationen:

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|- www.bisphenol-a-europe.org - eine Initiative von PlasticsEurope’s BPA/PC group -|